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   BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54   

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https://dejure.org/1954,4522
BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54 (https://dejure.org/1954,4522)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1954 - 1 StR 204/54 (https://dejure.org/1954,4522)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54 (https://dejure.org/1954,4522)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52

    Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Sie ficht das Urteil nach ihrer für den Umfang der Revision maßgebenden Begründung (BGH Urt 5 StR 51/52 vom 4. September 1952; 1 StR 353/52 vom 19. Dezember 1952 und 1 StR 494/53 vom 30. März 1954) hinsichtlich des Angeklagten N. nur im Strafausspruch an und beanstandet, daß er nicht als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher verurteilt worden ist.
  • BGH, 30.03.1954 - 1 StR 494/53
    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Sie ficht das Urteil nach ihrer für den Umfang der Revision maßgebenden Begründung (BGH Urt 5 StR 51/52 vom 4. September 1952; 1 StR 353/52 vom 19. Dezember 1952 und 1 StR 494/53 vom 30. März 1954) hinsichtlich des Angeklagten N. nur im Strafausspruch an und beanstandet, daß er nicht als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher verurteilt worden ist.
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Rechtsirrig ist jedoch die Bezeichnung der Straftat als "Verbrechen der Nötigung", da der "besonders schwere Fall" eines Vergehens kein Verbrechen ist (BGHSt 2, 181).
  • BGH, 20.02.1953 - 2 StR 729/52
    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    In einem solchen Falle schließt § 113 StGB die Anwendung des § 114 StGB aus (BGH NJW 1953, 672 Nr. 14), ebenso aber auch die des § 240 StGB (RGSt 31, 3).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Dabei ist zu beachten, daß die Dauer der Polizeiaufsicht nicht vom Gericht, sondern der höheren Landespolizeibehörde zu bestimmen ist (RG HRR 3, 65; BGH 1 StR 327/53 vom 6. Oktober 1953).
  • BGH, 27.04.1954 - 1 StR 700/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Da sich hier der Besitz der Waffe in ihrem Führen erschöpft, ist anders als in dem Fall 1 StR 700/53 (Urteil vom 27. April 1954), ein selbständiges Vergehen wegen des Waffenbesitzes nicht mehr gegeben.
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    Inwieweit sich bei ihrer Bemessung das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) auswirkt, ist aus der Entscheidung RGSt 67, 236, 244 zu ersehen.
  • RG, 18.01.1898 - 4362/97

    Welches Verhältnis besteht zwischen den §§ 113 und 240 St.G.B.'s?

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    In einem solchen Falle schließt § 113 StGB die Anwendung des § 114 StGB aus (BGH NJW 1953, 672 Nr. 14), ebenso aber auch die des § 240 StGB (RGSt 31, 3).
  • BGH, 11.07.1952 - 2 StR 303/52

    Beamtennötigung durch Bedrohung mit einer Schusswaffe - Anwendbarkeit des des

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
    In einem so gelagerten Fall ist bei natürlicher Betrachtungsweise Tateinheit zwischen der Nötigung mit dem Führen der Waffe gegeben (vgl. 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952).
  • BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen des Führens einer Waffe mit einer anderen

    "In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß bei Straftaten, in denen gerade das Führen einer Waffe den Teil einer anderen Straftat ausmacht, das Führen der Waffe mit der anderen Straftat tateinheitlich zusammentrifft (RGSt 66, 117, 119; BGH, Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54, Urt. v. 25. April 1967 - 1 StR 143/67 -); diese Tateinheit schließt dann das Waffenführen im Ganzen ein (BGH, Urt. v. 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -).
  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 47/62

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob mit Rücksicht auf die Fassung des Tatbestandes im Saarländischen Waffengesetz auch dann Tatmehrheit anzunehmen wäre, wenn der Angeklagte die Waffe von vornherein zu dem Zweck mitgenommen hätte, sich ihrer bei einem Angriff auf P. zu bedienen, oder wenn eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden könnte (zur Frage von Tateinheit oder Tatmehrheit vgl. im übrigen RGSt 59, 359; RG HRR 1941, Nr. 945; BGH 1 StR 700/53vom 27. April 1954, 1 StR 204/54 vom 15. Juli 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952).
  • BGH, 16.12.1959 - 2 StR 525/59

    Rechtsmittel

    Das Dauervergehen des unbefugten Führens einer Waffe nach §§ 14, 26 des Waffengesetzes vom 18. März 1938 (BGBl. I, 265) ist mindestens dann in Tateinheit mit einer anderen Straftat begangen, wenn gerade das Führen einer Waffe zu den Merkmalen der anderen Straftat gehört (RGSt 66, 117; BGH Urt. v. 15. Juli 1954 - 1 StR 204/54).
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